Befüllungskriterien gemischte Siedlungsabfälle
(AVV 20 03 01)
Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle)
Das darf hinein:
- Textilien
- Bücher, Aktenordner
- Spielzeug ohne Elektronik
- Haushaltsauflösung
- Schrankinhalte
- Porzellan
- Tapeten
- Unbrauchbare Haushaltsgegenstände
Das darf nicht hinein:
- Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
- Lithium-Ionen Batterien
- Sonderabfälle (wie Farben, Lacke, Öle u.ä.)
- Abfälle zur Beseitigung (Restabfälle)
- Asbestabfälle
- kontaminiertes Holz (z.B. Holzfenster)
- Glas- und Steinwolle, künstliche Mineralfasern
- Asphaltabfälle
- Dachpappe, teerhaltig
- Organische Abfälle
- Elektronikschrott
- Kunststofftanks
- Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt (Spraydosen)
- Leuchtmittel
- Brandholz