Befüllungskriterien Grünabfall
(AVV 20 02 01)
Die Abfallart "Grün- oder Bioabfall" (auch: biologisch abbaubare Pflanzenabfälle) umfasst sämtliche Garten- und Parkabfälle, Baum-, Strauch- und Rasenschnitt, Friedhofsabfälle, Straßenbegleitgrün sowie ungekochte Obst- und Gemüseabfälle.
Das darf hinein:
- Garten- und Parkabfälle
- Laub
- Ast- und Strauchschnitt
- Äste mit einem Durchmesser von weniger als 15 cm
- Friedhofsabfälle (frei von nicht-kompostierbaren Stoffen)
- Grasschnitt
- ungekochte Obst- und Gemüseabfälle
Das darf nicht hinein:
- Äste mit einem Durchmesser von 15 cm oder mehr
- Wurzeln mit einem Durchmesser von 15 cm oder mehr, Baumstämme und -stümpfe
- Bauhölzer und Holzzäune, lackiertes oder teerhaltiges Holz
- gekochte Obst- und Gemüseabfälle
- gekochte oder verpackte Speisereste
- Abfälle aus Tierhaltungen